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Wer Hat Die Bibel Verbrannt?

Bis zur Druckpresse – Ab dem 5. Jahrhundert riet man den Laien, nicht alle Bücher der Bibel ohne Unterschied zu lesen, sondern vor allem das, da das leichter missverstanden werden könne. Papst bezeichnete Ende des 5. Jahrhunderts das Lesen der als gefährlich für Christen, verbot es aber nicht.

  • Um den gab es einiges Hin und Her.
  • Nach Erklärungen wurde er von Papst im Jahre 880 erstmals offiziell erlaubt.
  • Danach wurde er mehrmals verboten ( 920, ein vom päpstlichen Legaten Mainard 1059 geleitetes Konzil, bestätigt von und ).
  • In einem Brief an von Böhmen vom 2.
  • Januar 1080 widerrief Papst die Erlaubnis seiner Vorgänger, die slawische Sprache verwenden zu dürfen.

Als Begründung wird vorgetragen, dass „es dem allmächtigen Gott nicht ohne Grund gefallen habe, dass die Heilige Schrift in gewissen Gegenden verhüllt sei, damit sie nicht bei allseitiger Zugänglichkeit gewöhnlich werde und der Verachtung anheimfalle oder von mittelmäßigen Menschen falsch verstanden werde und so in Irrtum führe.” Der Ritus stand jedoch unter dem Schutz der kroatischen Könige und war schließlich dort so fest verwurzelt, dass Papst im Jahre 1248 den den ritus slavo-latinus wieder erlaubte.

Im Kampf gegen die bibelzentrierten Massenbewegungen der und der, die eigene Übersetzungen auf Grundlage der Vulgata angefertigt hatten, schritt die Kirche zu einer verstärkten Kontrolle der Bibelrezeption.1199 verbot in einem Schreiben an den Bischof von die Lektüre der Bibel in privaten Zusammenkünften ( occultis conventiculis „finstere Versammlungen”, ), obgleich das Verlangen, die göttlichen Schriften zu lesen und zu studieren, nicht zu tadeln, sondern vielmehr zu empfehlen sei.

Da sich jedoch der Einzelne kaum Bibeltexte beschaffen konnte, kam dieses Verbot praktisch einem Bibelverbot für Laien gleich. Im Jahr darauf schickte der Papst einige Äbte nach Metz, um die Verbrennung der französischen Bibelübersetzungen befehlen zu lassen.

  • Im Jahre 1202 erließ der päpstliche Gesandte, Bischof Guido von Präneste, bei der Visitation in mehrere Bestimmungen.
  • In einer davon hieß es, dass alle Bücher in romanischer und deutscher Sprache, die die Heilige Schrift beträfen, beim Bischof abgegeben werden sollten und er dann nach Gutdünken entscheide, welche er zurückgebe.

Nach dem Konzil in Paris im Jahre 1210 erließ der Erzbischof von Sens, Petrus de Corbolio, ein Dekret, nach dem alle theologischen Schriften in romanischer Sprache mit Ausnahme der Heiligenlegenden den Diözesanbischöfen abzuliefern seien. Da in mehreren Bezirken innerhalb einer Stadt oder eines Kirchensprengels Einwohner mit unterschiedlicher Sprache, Gebräuchen und Sitten lebten, sollten nach einem Beschluss der vierten Kirchenversammlung im Lateran unter Innozenz III.

im Jahre 1215 geeignete Leute gesucht werden, die das Priesteramt nach den jeweiligen Gebräuchen verrichteten. Nach Ende des, zu dem Innozenz III. aufgerufen hatte, wurden 1229 unter auf der Synode von ( Concil Tolosanum ) die Bestimmungen gegen die in dieser Kirchenprovinz verschärft. Die arbeitete erstmals flächendeckend und es wurde die gegründet, auf die sich auch das beruft.

Auf der Synode wurde ein generelles Bibelverbot für Laien dieser Kirchenprovinz ausgesprochen, nur und in lateinischer Sprache waren erlaubt. “Prohibemus etiam, ne libros veteris testamenti aut novi laici permittantur habere; nisi forte psalterium vel breviarium pro divinis officiis aut horas beatae Mariae aliquis ex devotione habere velit.

Sed ne praemissos libros habeant in vulgari translatos, archissime inhibemus.” „Wir verbieten auch den Laien den Besitz von Büchern des Alten oder des Neuen Testaments, es sei denn einer möchte gerne ein oder ein für das Heilige Officium oder das Stundengebet der Seligen Maria zur Andacht haben. Aber dass sie die vorgenannten Bücher in einer volkssprachlichen Übersetzung besitzen dürfen, das verbieten wir aufs Grundsätzlichste.” Fälschlicherweise wird öfter angegeben, dieses Zitat sei 1233 auf der Synode von Bréziers wiederholt worden.

Es wurden zwar Abschnitte aus Toulouse verwendet, aber nicht dieser. Im Zuge einer Bestätigung der 1215 auf dem erfolgten Verdammung der Schriften von (Paris) befahl Gregor IX. im Jahre 1231, auch alle in romanischer Sprache geschriebenen theologischen Bücher an die Diözesanbischöfe abzugeben.

  • Auf der Synode von ( Conventus Tarraconensis ) im Jahre 1234 bestimmten die Bischöfe nach einem von König, dass es jedem verboten sei, eine der Bibel zu besitzen.
  • Sie mussten innerhalb von acht Tagen zum Verbrennen abgegeben werden, anderenfalls galt man als Ketzer.
  • Item statuitur, ne aliquis libros veteris vel novi testamenti in romanico habeat.

Et si aliquis habeat, infra octo dies post publicationem huiusmodi constitutionis a tempore sententiae, tradat eos loci episcopo comburendos, quod nisi fecerit, sive clericus fuerit sive laicus, tamquam suspectus de haeresi, quousque se purgaverit, habeatur.” – Carl Mirbt : Quellen zur Geschichte des Papsttums, 1911, S.155 „Niemand darf im Besitz der alt- oder neutestamentlichen Bücher in der Muttersprache sein.

Wenn jemand solche Bücher hat, muss er sie innerhalb von acht Tagen nach Bekanntmachung dieser Verordnung an den örtlichen Bischof abgeben, damit sie verbrannt werden können.” Eine neuerliche Synode im spanischen Tarragona im Jahre 1317 verbot der, theologische Bücher in der Volkssprache zu besitzen.

Auf der von Erzbischof Theodorich II. einberufenen Diözesansynode von ( Synodus Dioecesana Trevirensis ) im Jahre 1231 wurden ebenfalls vermeintliche Ketzer erwähnt, allerdings mit deutschen Übersetzungen: “Adversus enascentes undique haereses. Anno Domini MCCXXXI in ipsa civitate Treviri tres esse scholas haereticorum deprehensum.

Et plures erant corum sectae, et multi eorum instructi erant scripturis sanctis, quas hebebant in Theutonicum translatas.” – Fallersleben : Geschichte des deutschen Kirchenliedes, S.55 „ Und mehrere gehörten jener Secte an und viele unter ihnen waren unterrichtet aus der heiligen Schrift, die sie ins Deutsche übersetzt besaßen.” – Fallersleben : Geschichte des deutschen Kirchenliedes, S.55 Auf der Synode von Béziers ( Concilium Biterrense ) im Jahre 1246 wurde ebenfalls beschlossen, dass die Laien keine lateinischen und volkssprachlichen und die Geistlichkeit keine volkssprachlichen theologischen Bücher haben dürften.

“Cap. XXXVI. De libris theologicis non tenendis etiam a laicis in latino, et neque ab ipsis, neque a clericis in vulgari teneri faciatis ad plenum, quicquid iustum noveritis et statutum.” – Carl Mirbt : Quellen zur Geschichte des Papsttums, 1911, S.156 Kaiser erließ auf Bitten Papst 1369 in ein Edikt gegen deutsche Auslegungen der Heiligen Schrift, damit durch sie nicht Laien und böswillige Geister zu Häresie oder Irrtum verführt würden.

Sein Sohn ließ trotzdem 1385 die handgeschriebene beginnen. Im Jahre 1376 ordnete Papst an, dass alle Literatur über die Bibel der kirchlichen Leitung zu unterstellen sei. Dadurch waren nur die Vulgata und wenige schlechte Übersetzungen in Landessprachen geduldet. (1330–1384), ein Theologe mit vorreformatorischen Ansichten, beendete 1383 die erste maßgebliche Bibelübersetzung aus dem Lateinischen ins Englische.

Seine Lehren wurden schon 1381 durch die Universität und 1382 durch die Kirche verworfen. Aus Furcht vor einem Volksaufstand wurde Wyclif aber nicht angeklagt. Die Bibelübersetzung verursachte große Unruhe im Klerus und ihretwegen wurden mehrere abwehrende Provinzialsynoden einberufen.

Hier setzte die 3. Synode von im Jahre 1408 einen Schlussstrich. In der Oxford Constitution bzw. Arundel Constitution wurde unter dem Vorsitz von Erzbischof beschlossen, ” ut nemo deinceps textum aliquem sacrae scripturae auctoritate sua in linguam Anglicanam, vel aliam transferat, per viam libri vel libelli aut tractatus, nec legatur aliquis huiusmodi liber, libellus, aut tractatus iam noviter tempore dicti Iohannis Wyklyff, sive citra, compositus, aut in posterum componendus, in parte vel in toto, publice vel occulte, sub poena maioris excommunicationis, quousque per loci diocesanum, seu, si res exegerit, per concilium provinciale ipsa translatio fuerit approbata.

Qui vero contra fecerit, ut fautor heresis et erroris similiter puniatur.” „ dass niemand künftig von sich aus irgendeinen Text der Heiligen Schrift in die englische Sprache übersetze oder in irgendeine andere, als Buch, Schrift oder Traktat, noch dass ein solches Buch, Schrift oder Traktat gelesen werde, ob es neu in der Zeit des besagten John Wyclif verfasst wurde oder in Zukunft erst geschrieben werden soll, ob in Teilen oder als ganzes, öffentlich oder verborgen.

Dies steht so lange unter der Strafe des großen Kirchenbanns, bis der Bischof des Ortes oder, falls nötig, ein Provinzialkonzil die besagte Übersetzung approbiert habe. Wer aber dagegen handelt, der soll wie ein Häretiker und Irrlehrer bestraft werden.” Im Gegensatz zu vorher waren nun auch Übersetzungen der liturgischen Lese- und Predigttexte (Psalmen, Perikopen aus den Evangelien und Briefen) an eine Begutachtung durch die Kirche gebunden.

Einzelne wie William Butler wollten sogar noch weiter gehen und auch Bibelübersetzungen ins Lateinische genehmigungspflichtig machen. Auf dem im Jahre 1415 wurde Wycliff schließlich zum Ketzer erklärt und verdammt als „jener giftige Bube einer verdammungswürdigen Ketzerei, der eine neue Übersetzung der Heiligen Schrift in seiner Muttersprache eingefuehrt hat”.

Seine Helfer Nicholas von und wurden zum Widerruf ihrer Lehren gezwungen und seine Gebeine, wie vom Konzil bestimmt, schließlich 1428 verbrannt. Von der Bibelübersetzung sind bis heute an die 200 damals heimlich gelesene Handschriften erhalten geblieben. Gedruckt wurde sie aber erst 1731, als Wyclif historisch als Vorvater der englischen Reformation begriffen wurde.

Die nächste englische Bibelübersetzung war die von, die ab 1525 außerhalb Englands in Protestanten wohlgesinnten Gebieten Deutschlands gedruckt werden musste. Tyndale selber wurde wegen seines Übersetzungswerks zum Tod auf dem verurteilt und 1536 in der Nähe von Brüssel erwürgt und danach verbrannt.

See also:  Wie Heißen Die Engel In Der Bibel?

Wann wurde die Bibel verboten?

Päpstliche Maßnahmen – (Pontifikat 1559–1565) fügte zum Index Romanus auch allgemeine Regeln hinzu. In der ersten gedruckten und veröffentlichten Version von 1559 stehen 30 lateinische Gesamtausgaben der Heiligen Schrift, 10 Ausgaben des Neuen Testaments und zwei kurze allgemeine Regeln für Bibeln in fremden Sprachen.

  1. Biblia omnia vulgari idiomate, scilicet Germanico, Gallico, Hispanico, Italico, Anglico sive Flandrico, &c.
  2. Conscripta, nullatenus vel imprimi, vel legi, vel teneri possint absque licentia sacri officii S.
  3. Romanse inquisitionis.
  4. Novi Testamenti libri vulgari idiomate conscripti sine licentia in scriptis habita ab officio S.

Romanae et universalis inquisitionis nullatenus vel imprimi vel teneri possint.” – Index Librorum Prohibitorum, 1559 „Alle Bibeln in der Volkssprache, in deutscher, französischer, italienischer, englischer oder flandrischer Sprache u.s.w. dürfen nicht gedruckt, gelesen oder behalten werden ohne (schriftliche) Erlaubnis des heiligen Officiums der Römischen und allgemeinen Inquisition.

Alle Neuen Testamente in der Volkssprache, in deutscher, französischer, italienischer, englischer oder flandrischer Sprache u.s.w. dürfen nicht gedruckt, gelesen oder behalten werden ohne (schriftliche) Erlaubnis des heiligen Officiums der Römischen und allgemeinen Inquisition.” In der 18. Sitzung des Konzils von Trient am 26.

Februar 1562 beschloss man allgemeine Indizierungsregeln auszuarbeiten. Am 3./4. Dezember 1563 beschloss das Konzil, seinen Vorschlag, das Decretum de indice librorum, dem Papst zur endgültigen Adaption vorzulegen. Mit der Bulle Dominici gregis custodiae wurde der Index tridentinus am 24.

März 1564 vom Papst veröffentlicht. Darin waren alle Schriften aller „” (alle Reformatoren) erfasst, egal ob sie Theologie, fromme Worte oder Naturbeschreibungen enthielten. Speziell auf Bibeln gingen die Regeln 3 und 4 ein. REGULA III. Versiones scriptorum etiam ecclesiasticorum, quae hactenus editae sunt a damnatis auctoribus, modo nihil contra sanam doctrinam contineant, permittuntur.

Librorum autem veteris Testamenti versiones, viris tantum doctis et piis, judicio Episcopi concedi poterunt, modo hujusmodi versionibus, tanquam elucidationibus Vulgatae editionis, ad intelligendam sacram Scripturam, non autem tamquam sacro textu, utantur.

Versiones vero novi Testamenti ab auctoribus primae classis hujus Indicis factae, nemini concedantur, quia utilitatis parum, periculi vero plurimum lectoribus ex earum lectione manare solet. Si quae vero adnotationes cum hujusmodi, quae permittuntur, versionibus, vel cum Vulgata editione circumferuntur, expunctis locis suspectis a Facultate Theologica alicujus Universitatis catholicae, aut Inquisitione generali, permitti eisdem poterunt, quibus et versiones.

Quibus conditionibus totum volumen Bibliorum, quod vulgo Biblia Vatabli dicitur, aut partes ejus, concedi viris piis et doctis poterunt. Ex Bibliis vero Isidori Clarii Brixiani prologus et prolegomena praecidantur; ejus vero textum, nemo textum Vulgatae editionis esse existimet.

  1. Regel 3 Die von Autoren der 1.
  2. Lasse bis jetzt herausgegebenen Übersetzungen älterer, auch kirchlicher Schriftsteller (von Kirchenvätern u.s.w.) werden, wenn sie nichts gegen die gesunde Lehre enthalten, erlaubt.
  3. Die von Autoren der 1.
  4. Lasse herrührenden (lateinischen) Übersetzungen von alttestamentlichen Büchern dürfen Gelehrten und frommen Männern von den Bischöfen gestattet, aber nur als Erläuterungen der Vulgata zum Verständnis der heiligen Schrift, nicht als Bibeltext gebraucht werden.

Dagegen sollen (lateinische) Übersetzungen des Neuen Testaments von Autoren der 1. Klasse niemand gestattet werden, weil das Lesen derselben den Lesern wenig Nutzen, aber sehr viel Gefahr zu bringen pflegt. Wenn mit derartigen Übersetzungen des Alten Testaments oder mit der Vulgata Anmerkungen von Autoren der 1.

Klasse verbunden sind, können sie frommen und gelehrten Männern gestattet werden, nachdem die verdächtigen Stellen von einer theologischen Fakultät oder von der Römischen Inquisition entfernt worden sind. Dieses gilt speziell von der sogenannten Bibel des Vatablus. Aus den Bibeln des Isidorus Clarius sind Vorwort und Prolegomena zu entfernen; den Text derselben aber möge niemand für den Text der Vulgata halten.

” REGULA IV. Cum experimento manifestum sit, si sacra Biblia vulgari lingua passim sine discrimine permittantur, plus inde, ob hominum temeritatem, detrimenti, quam utilitatis oriri; hac in parte judicio Episcopi, aut Inquisitoris stetur, ut cum consilio Parochi, vel confessarii Bibliorum, a catholicis auctoribus versorum, lectionem in vulgari lingua is concedere possint, quos intellexerint ex hujusmodi lectione non damnum, sed fidei atque pietalis augmentum capere posse; quam facultatem in scriptis habeant.

  • Qui autem absque tali facultate ea legere, seu habere praesumpserit, nisi prius Bibliis Ordinario redditis, peccatorum absolutionem percipere non possit.
  • Bibliopolae vero, qui praedictam facultatem non habenti Biblia idiomate vulgari conscripta vendiderint, vel alio quovis modo concesserint, librorum pretium in usus pios ab Episcopo convertendum, amittant; aliisque poenis pro delicti qualitate, ejusdem Episcopi arbitrio, subjaceant.

Regulares vero, nonnisi facultate a Praelatis suis habita, ea legere, aut emere possint. – Index Librorum Prohibitorum, 1564 „ Regel 4 Da die Erfahrung lehrt, dass, wenn das Lesen der Bibel in der Volkssprache allen ohne Unterschied gestattet wird, daraus wegen der Verwegenheit der Menschen mehr Schaden als Nutzen entsteht, so soll in dieser Beziehung das Urtheil des Bischofs und Inquisitors massgebend sein: diese sollen nach dem Rate des Pfarrers oder Beichtvaters das Lesen der Bibel in Übersetzungen in der Volkssprache, die von katholischen Autoren herrühren, denjenigen gestatten dürfen, von denen sie erkennen, dass ihnen diese Lektüre keinen Schaden, sondern Mehrung des Glaubens und der Frömmigkeit bringen könne.

Diese Erlaubnis soll schriftlich erteilt werden. Wer ohne eine solche Erlaubnis eine Bibel in der Volkssprache liest oder hat, soll von seinen Sünden nicht losgesprochen werden können, bis er sie dem Bischof abgeliefert hat. Buchhändler, welche Bibeln in der Volkssprache solchen, die jene Erlaubnis nicht haben, verkaufen oder sonstwie verschaffen, sollen den Preis der Bücher zahlen, den der Bischof zu frommen Zwecken zu verwenden hat, und anderen je nach der Beschaffenheit des Vergehens von dem Bischof zu verhängenden Strafen verfallen.

Ordensgeistliche dürfen solche Bibeln nicht ohne Erlaubnis ihrer Oberen lesen und kaufen. ” Die Regeln wurden bis zur Reform im Jahre 1758 in jeder Version abgedruckt. Gläubigen war es bei Strafe der verboten, diese Bücher herzustellen, zu lesen, zu besitzen, zu kaufen, zu verkaufen oder zu verschenken.

  1. Papst verbot in einer Bulle vom 30.
  2. Dezember 1622, den Laien das Lesen von Bibeln in der Volkssprache zu gestatten.
  3. Von 1618 bis 1648 tobte der, der auch ein Religionskrieg war.
  4. Pontifikat 1655–1667) ließ in seinem Index von 1664 die 4.
  5. Regel bestehen und setzte zusätzlich alle Bibelübersetzungen – in welcher Sprache auch immer – auf den Index.

Nach anderer Auslegung hat er nur die 4. Regel bestätigt. Im Kampf gegen den erließ im Jahre 1713 die Bulle, in der er 101 Ausschnitte des Werks Abbregé de la morale de l’Evangile, ou, Pensées Chrétiennes sur le texte des quatre Evangelistes, einem Neuen Testament mit Anmerkungen von, verdammte.

  1. Darunter folgende Propositio: 79.
  2. Utile et necessarum est omni tempore, omni loco, et omni personarum generi, studere el cognoscere spiritum, pietatem et mysteria sacræ Scripturæ.
  3. Es ist nützlich und notwendig zu allen Zeiten, an allen Orten und für jedermann, den Geist, die Frömmigkeit und die Geheimnisse der heiligen Schrift zu erforschen und kennen zu lernen.

” 80. ” Lectio sacræ Scripturæ est pro omnibus. ” „Das Lesen der heiligen Schrift ist für alle. ” 81. ” Obscuritas sancti verbi Dei non est laicis ratio dispensandi se ipsos ab ejus lectione. ” ” The obscurity of the Holy Word of God is not a reason why laymen should excuse themselves from reading it.

  1. 82. ” Dies Dominicus a Christianis debet sanctificari lectionibus pietatis et super omnia sanctarum Scripturarum.
  2. The Lord’s day ought to be hallowed by Christians by readings of piety, and, above all, of the Holy Scripture. ” 83.
  3. Damnosum est, velle Christianum ad hac lectione retrahere.
  4. It is injurious to wish that a Christian draw back from that reading.
See also:  Wie Heißt Der Sonntag In Der Bibel?

” 84. ” Abripere e Christianorum manibus novum Testamentum seu eis illud clausum tenere auferendo eis modum istud intelligendi, est illis Christi os obturare. ” „To snatch the New Testament from the hands of Christians, or to keep it closed to them by taking away from them this manner of understanding it, is to close to them the mouth of Christ.

85. ” Interdicere Christianis lectionem sacræ Scripturæ, præsertim Evangelii, est interdicere usum luminis filiis lucis et facere, ut patiantur speciem quamdam excommunicationis. ” ” To forbid to Christians the reading of the Holy Scriptures, especially the Four Gospels, is to forbid the use of light to the sons of light, and to cause them to suffer a certain kind of excommunication.

” Die Bulle war wegen verschiedener Dinge auch im französischen Klerus umstritten, unter anderem weil sie auch verschiedene Sätze aus der Bibel und von Kirchenvätern verdammte. Aber 1719 wurde im Breve Pastoralis officii allen die Exkommunikation angedroht, die sich der Bulle nicht unterwarfen.

  • Auf dem bestätigte im Jahre 1725 die Bulle Unigenitus dei filius,
  • Später wurden auch alle Paraphrasen, Zusammenfassungen und „Biblische Geschichten” in den Volkssprachen verboten. Im 18.
  • Jahrhundert versuchte man von der Einzeldispens abzurücken, jetzt sollte jede von einer zuständigen kirchlichen Obrigkeit genehmigte Bibelübersetzung generell für alle Laien als erlaubt angesehen werden.

Dieser weiten Interpretation der vierten Indexregel schloss sich im Jahre 1757 an. (Dies hielt bis 1836.) Eine spätere Verordnung der römischen Bücherzensur von 1757 gestattete nur Übersetzungen mit erklärenden, aus den Kirchenvätern entnommenen Anmerkungen und mit päpstlicher Approbation.

  1. Papst (Pontifikat 1758–1769) führte in seinem die für das Verwenden italienischer Bibelübersetzungen ein.
  2. Untersagte in zwei an den Erzbischof von und Primas von ganz Polen (29.
  3. Juni 1816) und an den Erzbischof von (3.
  4. September) den Gebrauch der polnischen Bibel, die 1599 in mit Erlaubnis von Clemens VIII.

erschienen war. Darin heißt es: „Wir haben schon längst dies schändliche Unternehmen verabscheut, durch welches der wahre Grundpfeiler der Religion untergraben wird; haben, indem wir alle Cardinäle zu Rathe gezogen, mit der äussersten Sorge und Aufmerksamkeit auf Maasregeln gesonnen, um diese Pest zu entdecken und auszurotten in alle Wege – in Gehorsam gegen die Vorschriften unserer Kirche habt ihr gezeigt, daß die von Ketzern gedruckte Bibel unter die verbotenen Bücher zu rechnen, den Vorschriften des Index (Sec.L.

  1. Reg. IV.) zufolge.
  2. Die Erfahrung hat in der That bewiesen, daß die heilige Schrift, wenn sie in der Landessprache umgeht, durch den Leichtsinn der Menschen, mehr Schaden als Vortheil gestiftet hat. (Reg.
  3. IV.) – Daher ist es nothwendig, den heilsamen Beschluß vom 13.
  4. Jun.1757 zu erneuern, welcher alle Uebersetzungen der heiligen Schrift in die Landessprachen verbietet, mit Ausnahme derjenigen, welche von dem apostolischen Stuhle genehmigt und mit Anmerkungen aus den Werken der heiligen Väter herausgegeben sind.” Die Epistola encyclica vom 3.

Mai 1824 von ließ ebenfalls keine liberalen Einstellungen erwarten. Im Jahre 1836 nahm die 1757 gemachte Erleichterung zurück. Seine Enzyklika aus dem Jahre 1844 sprach sich gegen volkssprachige Bibeln der Bibelgesellschaften aus. Seit den Anfängen des Christentums sei der Trick der Häretiker gewesen, den Wortlaut der Schrift zu verfälschen und ihn durch Auslegung zu verdrehen.

Es stecke daher tiefe Weisheit in der bisherigen katholischen Praxis, Laien die eigenständige Lektüre von Bibelausgaben in der Volkssprache gar nicht oder nur mit erheblichen zu gestatten, denn sie drohe letztlich die Lehrautorität der Kirche zu unterminieren.” In seiner Antrittsenzyklika sprach im Jahre 1846 von „den überaus verschmitzten, die den alten Kunstgriff der Häretiker erneuert und die Bücher der göttlichen Schriften, entgegen den allerheiligsten Vorschriften der Kirche, in alle Landessprachen übersetzen und mit oft verdrehten Erklärungen versehen.” Am 25.

Januar 1896 erließ mit der Konstitution Officiorum ac munerum neue Regeln für den Index Romanum. Veröffentlicht wurde sie am 25. Januar 1897. Sie enthielt allgemein einige Erleichterungen und es waren auch nicht mehr automatisch alle Bücher der Protestanten erfasst.

  • I. Religionsbücher der Nichtkatholiken.2.
  • Die Bücher der von der Kirche Abgefallenen, sowie der Irrgläubigen, der Schismatiker und sonstiger Schriftsteller, welche die Häresie oder das Schisma verfechten, oder welche die Grundlagen der Religion, wie immer auch, untergraben, sind durchaus verboten.3.
  • Gleichfalls sind verboten die Bücher von Nichtkatholiken, die ausdrücklich über Religion handeln, sofern nicht feststeht, daß in ihnen nichts gegen den katholischen Glauben enthalten ist.II.

Ausgaben der heiligen Schrift1. Die von Nichtkatholiken veröffentlichten Originaltexte der hl. Schrift, sowie die der alten katholischen Übersetzungen werden nur jenen, die den theologischen oder biblischen Studien obliegen, gestattet, vorausgesetzt, daß nicht jene Ausgaben in den Vorreden oder Anmerkungen die katholischen Glaubenssätze bekämpfen.2.

Alle – auch von Katholiken – in der Landessprache angefertigten Bibelübersetzungen werden durchaus (omnino) verboten, wenn sie nicht vom Apostolischen Stuhle genehmigt – oder wenn sie nicht unter der Obhut der Bischöfe mit Anmerkungen, die den Kirchenvätern und gelehrten katholischen Schriftstellern entnommen wurden, versehen sind.3.

Es werden alle von Nichtkatholiken angefertigte Bibelübersetzungen und insbesondere jene die von den (protestantischen) Bibelgesellschaften verbreitet werden, verboten, weil bei diesen die heilsamen Vorschriften der Kirche über die Herausgabe der hl.

Bücher ganz und gar mißachtet sind. Nur den sich mit theologischen oder biblischen Studien Beschäftigenden werden sie zur Benutzung gestattet (vgl. oben Nr. II, 1).VI. Über die Erlaubnis, die verbotenen Bücher zu lesen und zu bewahren.1. Dieselbe muß vom Apostolischen Stuhle oder dessen Bevollmächtigten gewährt sein.

(Als Bevollmächtigte gelten die Indexkongregation und die Propaganda; desgleichen die Bischöfe in den einzelnen Diözesen). Der Papst fügt die Mahnung bei:2. Alle jene, welche die Erlaubnis erhalten, Indexbücher zu lesen, mögen eingedenk sein, daß sie durch ein strenges Gebot gehalten sind, jene Bücher so zu verwahren, daß sie nicht Unbefugten in die Hände fallen.” Unter II, 2 waren auch die Bibelnachdrucke von erfasst, auch wenn sie eine alte Approbation enthielten, da die Übersetzung ohne Anmerkungen gedruckt war.

Wann ist das Ende der Welt?

Das Ende der Sonne – Die wirklich entscheidende Zukunft der Erde liegt in den Sternen. Genauer gesagt in der Zukunft von Sternen wie der Sonne. Die Sonne spendet uns Licht und Wärme – Grundvoraussetzungen für Leben auf der Erde. Doch irgendwann wird die Sonne auch das Ende des Lebens auf der Erde besiegeln.

In etwa fünf bis sieben Milliarden Jahren wird sie sich auf spektakuläre Weise verwandeln. Ihr Durchmesser nimmt zu, die Leuchtkraft steigt. Die sonnennächsten Planeten Merkur, Venus und Erde werden dabei zerstört. Die Sonne ist ein gigantischer Kernfusionsreaktor. Sie besteht hauptsächlich aus Wasserstoff.

In ihrem Inneren sind Druck und Temperatur so hoch, dass Wasserstoffatome miteinander zu Heliumatomen verschmelzen. Dabei wird eine ungeheure Menge Energie frei. Nachdem ihr Wasserstoffvorrat erschöpft ist, bläht sich die Sonne auf. Dabei wird sie vorübergehend sogar noch intensiver leuchten: Als ein “Roter Riese”, ein Riesenstern, wird ihre Leuchtkraft im Alter von etwa zehn Milliarden Jahren doppelt so groß sein wie heute.

Allerdings scheint sie dann nicht mehr gelb, sondern rot, weil sie wesentlich kühler sein wird – daher der Name “Roter Riese”. Im Zentrum der Sonne ist in diesem Stadium aller Wasserstoff verbraucht. Übrig bleibt eine Kugel aus Helium. Während sich die Sonne ausdehnt, wird ihre Korona die Planeten Merkur und Venus verschlucken.

Die Erde wird voraussichtlich nicht komplett von der Sonne einverleibt. Dennoch werden die Bedingungen Leben auf der Erde unmöglich machen. Auf der Erdoberfläche wird es mehr als 1000 Grad heiß sein. Die Erde verwandelt sich in einen Wüstenplaneten, dessen Oberfläche schließlich aus flüssigem Gestein bestehen wird.

Durch die geringer werdende Masse der Sonne schwindet zwar auch die Anziehungskraft auf die Erde. Sie entkommt der Sonne also zunächst ein Stückchen. Das Leben auf der Erde wird jedoch schon vorher zu Ende gehen. Nicht nur die hohen Temperaturen, auch das veränderte UV-Spektrum der Sonne vernichtet jede Art von Leben auf der Erde.

Woher weiß man das? Die Sonne ist vor rund fünf Milliarden Jahren entstanden. Die Milchstraße ist elf bis zwölf Milliarden Jahre alt, das Universum dreizehn Milliarden Jahre. Andere Sterne in der Milchstraße haben ein Alter von zehn bis elf Milliarden Jahren, also sechs bis sieben Milliarden mehr als unsere Sonne.

See also:  Was Sagt Die Bibel Über Hauskreise?

Welche Bibel ist dem Original am nächsten?

Unterschiede zu anderen Übersetzungen – Die Elberfelder Bibel ist eine ausgangstextorientierte Bibelübersetzung, Ziel ist es, den Originaltext der biblischen Schriften möglichst unverfälscht und mit möglichst wenig theologischer Interpretation wiederzugeben.

Die Nähe zu den Sprachen der Urtexte ( Hebräisch, Aramäisch und Griechisch ) bringt dadurch eine gewisse Entfernung von einem eingängigen Deutsch mit sich und führte in den ersten Ausgaben zu sprachlichen Härten. Seit den Revisionen ab 1960 waren die Übersetzer um bessere Lesbarkeit bemüht, ohne dabei den Anspruch der Texttreue aufzugeben.

Die Elberfelder Bibel gilt nach wie vor als diejenige unter den verbreiteten deutschen Übersetzungen, die dem Grundtext am nächsten kommt – neben dem Konkordanten Neuen Testament und einigen vor allem als Studienhilfen gedachten Übersetzungen wie der von Fridolin Stier oder dem Münchener Neuen Testament,

Ziel der Übersetzung war und ist es, den „des Urtextes Unkundigen mit wenigen Kosten eine möglichst treu und genaue Darstellung des Wortes Gottes in ihrer eigenen Sprache darzureichen”. Wörter, die der besseren Verständlichkeit wegen eingefügt wurden, aber nicht im Originaltext stehen, werden in der Elberfelder Bibel gekennzeichnet.

Zusätzlich werden in Fußnoten alternative Lesarten und Verständnishinweise geboten. Bis zur Revision von 1960ff. wurde auf die Einfügung von Abschnittsüberschriften verzichtet, da sie auch in den Grundtexten nicht vorhanden sind.

Wer hat den Kanon der Bibel festgelegt?

Mittelalter und Reformation – Die formale Kanonisierung der biblischen Schriften fand erst im 4. Jahrhundert statt. Letztlich jedoch war die christliche Kanonisierung ein wandlungsvoller Prozess. Grundlage war zu jener Zeit die Septuaginta, die griechische Übersetzung des Tanach und einiger weiterer Schriften.

  1. Für die katholische Kirche entfaltete allerdings die lateinische Neuübersetzung durch Hieronymus, die Vulgata, wesentlich größere Bedeutung.
  2. Im lateinischen Westen des Reiches war man zunehmend nicht mehr in der Lage, mit der griechischen Septuaginta zu arbeiten.
  3. Das änderte sich erst mit der Renaissance, in der humanistische Gelehrte wie der Hebraist Johannes Reuchlin und der Gräzist Erasmus von Rotterdam ein neues Interesse für die Antike zu wecken verstanden.

Mit dem Ruf ad fontes sollte historisch – und auch bald theologisch – nach den originalen Quellen gefragt werden. Bahnbrechend waren die nun mit Hilfe der neu erfundenen Drucktechnik auch in entsprechenden Größenordnungen verlegten ersten Textausgaben in der Ursprache.

  1. Für das hebräische Alte Testament war das die Ausgabe von Jakob ben Chaim, 1524/25 in Venedig bei Daniel Bomberg publiziert („Bombergiana”).
  2. Vgl.1516 die Ausgabe des griechischen NT durch Erasmus.) Auch im Zuge der Reformation wurde der bisher übliche Umfang des Kanons des Alten Testaments, der sich an der Septuaginta orientierte, in Frage gestellt.

Martin Luther orientierte sich bei seiner Übersetzung des Alten Testaments am jüdischen, hebräischen Kanon, der – um 100 n. Chr. in seinem heutigen Umfang festgelegt – weniger Schriften umfasste als die um 200 v. Chr. entstandene Septuaginta (d.h. ohne die Bücher Judith, Tobit, teilweise Daniel und Ester, Makkabäer, Sirach, Weisheit und Baruch).

  1. Allerdings hielt Martin Luther die über den hebräischen Bestand hinaus in der Septuaginta vermittelten Schriften dennoch für Bücher, so der Heiligen Schrift nicht gleich gehalten, und doch nützlich und gut zu lesen sind; ähnlich sieht es auch die Anglikanische Kirche,
  2. Daneben sind nochmals andere Bücher in der Bibel enthalten: das 3.

und 4. Buch Esra, das zweite Buch Esther, Tobias, Judith, Susanna, Beel und die Makkabäerbücher, dazu das Buch Baruch, das Buch der Weisheit und die Sprüche der Weisen; diese werden zwar alle in der Kirche gelesen und haben ihren Sinn und Zweck, sie werden aber den vorher erwähnten Büchern nicht gleichgestellt.

Denn man pflegt nicht mit diesen Büchern zu argumentieren in Streitfragen der Religion usw.” Die eher calvinistisch geprägten Traditionen innerhalb des Protestantismus verwerfen diese Bücher jedoch meist vollständig. Die Katholische Kirche legte sich daraufhin im Zuge der Gegenreformation, allerdings erst nach einigen Auseinandersetzungen, und lehramtlich verbindlich im Konzil von Trient auf den Umfang der lateinischen Vulgata fest.

Die lutherischen Kirchen haben den Umfang des Kanons weder für das Alte noch für das Neue Testament jemals in einem offiziellen Bekenntnistext festgelegt, sich aber faktisch an die Entscheidung Luthers gehalten. Die Offenheit des Kanonumfangs konnte aber auch theologisch-programmatisch begründet werden.

  1. Die reformierten Kirchen haben in ihren Bekenntnistexten den Umfang des biblischen Kanons durch Kanonlisten klar definiert, die letztendlich dem von Luther festgelegten Kanon entsprechen.
  2. Zugleich werden – im Gegensatz zur Auffassung Luthers, der sie zwar nicht als normativ, aber doch nützlich ansah – die deuterokanonischen Schriften völlig abgelehnt; insofern war es ein Novum, als 2019 im Rahmen der Neuübersetzung der Zürcher Bibel auch die deuterokanonischen Schriften mit Berücksichtigung fanden, um damit ein ökumenisches Signal zu senden.

In der Ostkirche ist der Umfang des Schriftenkanons ebenfalls nie eindeutig definiert worden. Insofern griffen die Reformatoren auf den hebräischen Kanon des Tanach zurück, während die katholische Kirche an der Vulgata und die Orthodoxe Kirche an der Septuaginta festhielt.

Warum Altes und Neues Testament?

GRA-Glossar Altes / Neues Testament Die christliche Bibel besteht aus dem Alten Testament und dem Neuen Testament. Die jüdische Bibel, bestehend aus den fünf Büchern Mose, den Büchern der Propheten und poetischen Werken, wurde im Christentum als «Altes Testament» mit einigen Ergänzungen übernommen.

Das «Neue Testament» ist eine Sammlung von 27 unterschiedlichen Schriften, die im Zeitraum von 50 bis etwa 130 n. Chr. entstanden. Der Name Altes Testament für die hebräische Bibel wurde erstmals im zweiten Brief an die urchristliche Gemeinde der Korinther (2. Kor 3,14) verwendet. Das Wort «Testament» beruhte dabei auf einer ungenauen Übersetzung der hebräischen Texte ins Griechische im 3.

Jhd.v. Chr. (in der sogenannten «Septuaginta») und später ins Lateinische im 4. Jhd.n. Chr. («Vulgata»). Das hebräische Wort «Brith» (= Bund) wurde mit dem griechischen «diathaekae» (= letzte Willenserklärung) und später mit dem lateinischen Begriff «testamentum» (= Testament) übersetzt.

  • In den deutschen Sprachgebrauch kamen die Begriffe Altes und Neues Testament durch die Bibelübersetzung Luthers im Jahre 1534.
  • Für das Christentum hat sich der Bund Israels mit Gott im Neuen Bund Gottes mit der Menschheit durch das Leben und Sterben Jesus Christus bekräftigt und erfüllt.
  • Die christliche Religion übernahm daher die jüdische Bibel (den «Alten Bund») als Altes Testament und ergänzte sie mit dem Neuen Testament (dem «Neuen Bund»).

Das Neue Testament besteht aus den vier Evangelien, den Apostelgeschichten, Briefliteratur sowie der Offenbarung des Johannes. Seine endgültige Fassung wurde um 400 n. Chr. festgelegt. Obwohl – oder gerade weil – das Christentum auf dem jüdischen Fundament aufbaute, wurden Jud:innen und ihre Lehre im Antijudaismus der katholischen und der protestantischen Kirche abgewertet und ihre Verfolgung gerechtfertigt.

  • Erst im Zweiten Vatikanischen Konzil 1962-1965 (im Katholizismus) und den Kirchentagen der frühen 1960er Jahre (in den evangelischen Kirchen) fand eine Neubewertung des Judentums statt.
  • Moderne Theolog:innen kritisierten im Zuge des jüdisch-christlichen Dialogs in der Folge den Begriff Altes Testament, weil das Adjektiv «alt» die Bedeutung von «überholt» und «veraltet» mittransportiere und schlugen stattdessen Erstes Testament oder Hebräische Bibel vor.

Diese Sprachregelung hat sich aber nur in progressiven Kreisen durchgesetzt. Im Judentum gibt es den Begriff Altes Testament nicht. Die hebräische Bibel heisst «Tanach» und setzt sich aus den drei Teilen «Thora» (= Lehre), «Nevi’im» (= Propheten) und «Ketuvim» (= Schriften) zusammen.

Ihre endgültige Fassung erhielt es um 100 n. Chr. Das Neue Testament heisst auf Hebräisch «Brith HaChadascha» (= «Neuer Bund»). Im Islam wurden die jüdische und die christliche Bibel als heilige Schriften nicht als Ganzes übernommen. Der Koran erzählt aber einzelne Inhalte der hebräischen Bibel und des Neuen Testamentes in veränderter Form nach.

Muslim:as beziehen sich auf Abraham als Stammvater und anerkennen sowohl Moses als auch Jesus als Propheten. Im Gegensatz zu «Ungläubigen» gelten Jud:innen und Christ:innen im Islam als «Völker des Buches». Siehe auch die Einträge,, © GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, 2015 : GRA-Glossar Altes / Neues Testament

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